des Rehabilitations- und Gesundheitszentrum
revitalis-hellweg e.V.
Allgemeine Informationen zum Rehasport (Rehabilitationssport)
- Rehasport ist eine ergänzende medizinische Leistung mit dem Ziel der ganzheitlichen Rehabilitation. Es handelt sich hierbei um spezifische sporttherapeutische Angebote, die als Gruppenaktivität nach vorgegebenen Rahmenbedingungen durchgeführt werden. Dazu muss der Rehasport von Ihrem behandelnden Arzt verordnet werden.
- Die ärztliche Verordnung erfolgt nach den Maßgaben der Rahmen-vereinbarung über den Rehasport in der geänderten Fassung vom 01.01.2011.
- Die Kostenübernahme des ärztlich verordneten Rehasports muss von Ihrer Krankenkasse bestätigt werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Rehabilitationssport
(1) Rehasport – DBS Beratungsprotokoll
Der Verein revitalis-hellweg e.V. als Leistungserbringer Rehasport informiert den Teilnehmer (TN) über die Rahmenbedingungen anhand des DBS Beratungsprotokolls. Das Protokoll wird vom Versicherten und vom Vereinsvertreter unterzeichnet und in Kopie ausgehändigt, wenn gewünscht. Mit Beginn/ Start des Rehasports erkennt der Patient die AGB´s des Vereins an.
(2) Mitgliedschaft
Es gibt keine Verpflichtung, Mitglied im Verein zu werden, um am Rehasport teilzunehmen. Im Interesse der Nachhaltigkeit der Rehasport-Maßnahme wird jedoch auch von den Sozialversicherungsträgern eine Mitgliedschaft auf freiwilliger Basis befürwortet.
Der freiwillige Mitgliedsbeitrag unterstützt den Verein in ihrer eingetragenen ehrenamtlichen Tätigkeit.
(3) Fehlzeitenregelung
Die Zielsetzung im Rehasport ist die Wiederherstellung / Stabilisierung der Gesundheit. Dies wird nur durch regelmäßige Teilnahme erreicht. 24 Std. vor Beginn der Rehasport Stunde sollten Sie sich dementsprechend abgemeldet haben.
Bei ständigem und wiederholtem Fernbleiben ohne ausreichende Entschuldigung ist es zulässig, den jeweiligen Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen und den Platz an eine andere Person zu vergeben. Hierüber wird der jeweilige Rehabilitationsträger informiert.
(4) Beendigung der Leistungsvereinbarung
Diese Leistungsvereinbarung endet automatisch mit dem Auslaufen des Gültigkeits-zeitraums der von dem Kostenträger genehmigten ärztlichen Verordnung und dem Absolvieren der verordneten Einheiten. Der Teilnehmer ist im begründeten Einzelfall berechtigt, die Leistungsvereinbarung vorzeitig zu beenden.
(5) Fortführung des Rehasports nach Ablauf der ärztlichen Verordnung
Nach der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport in seiner gültigen Fassung ist Ziel des Rehabilitationssports, Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein insbesondere auch von behinderten oder von Behinderung bedrohten Frauen und Mädchen zu stärken und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten. Hilfe zur Selbsthilfe hat zum Ziel, Selbsthilfepotentiale zu aktivieren, die eigene Verantwortlichkeit des behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen für seine Gesundheit zu stärken sowie ihn zu motivieren und in die Lage zu versetzen, langfristig selbstständig und eigenverantwortlich Bewegungstraining durchzuführen, z. B. durch weiteres Sporttreiben in der bisherigen Gruppe bzw. im Verein auf eigene Kosten.
Damit Sie das Ziel erreichen können, haben Sie nach Ablauf der Verordnung weiterhin die Möglichkeit, als Selbstzahler an unseren Vereinsangeboten teilzunehmen. Die entsprechenden Kosten können Sie gerne bei uns erfragen.
Bitte beachten Sie, dass es in diesem Fall einer gesonderten Anmeldung bedarf.
(6) SEPA – Lastschriftmandat
Anmeldungen zu kostenpflichtigen Kursen des revitalis-hellweg e.V. sind nur gültig mit erteiltem SEPA – Lastschriftmandat; d.h., eine Teilnahme ist nur dann möglich, wenn Sie dem SEPA-Lastschriftverfahren zugestimmt haben!
Grundsätzlich wird zum dritten Werktag eines Monats bei Fälligkeit abgebucht.
(7) Versicherung / Haftung
Eine Haftung für persönliche Gegenstände wird ausdrücklich ausgeschlossen. Wir empfehlen, wertvolle Kleidung, Schlüssel usw. nicht in den Umkleideräumen zu belassen.Brillenträgern wird das Tragen von Sportbrillen empfohlen.
Die Versicherung übernimmt im Schadensfall nur einen sehr geringen Betrag.
Die Hausordnung des Vermieters ist zu beachten. Den Anweisungen der Rehasport- und Kursleiterin Nicole Pregitzer ist Folge zu leisten.
(8) Datenschutz
Mit der Anmeldung erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Daten mittels EDV unter Beachtung des Datenschutzgesetzes verarbeitet und innerhalb des revitalis-hellweg e.V. verwendet werden.
(9) Information und Beratung
Sofern Sie weitere Informationen wünschen oder sich persönlich beraten lassen möchten, wenden Sie sich bitte an Nicole Pregitzer.